§ 1 Geltungsbereich und Angebote
Diese AGB gelten für alle Angebote, Exposés, Nachweise und Vermittlungsleistungen von Liventia Immobilien – Anja Eisfeld (nachfolgend „Makler“). Alle Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die übermittelten Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Maklers zulässig.
§ 2 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande kommt. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656c, 656d BGB. Die Provision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
§ 3 Haftung
Der Makler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Objektangaben stammen vom Eigentümer oder Dritten; eine Haftung für deren Richtigkeit wird – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht übernommen.
§ 4 Weitergabeverbot
Die vom Makler übermittelten Informationen, insbesondere Exposés, Objektdaten und Kontaktdaten, sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Interessent Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei (Käufer oder Verkäufer) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
§ 6 Geldwäschegesetz (GwG)
Der Makler ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG verpflichtet, die Identität der Vertragsparteien festzustellen. Der Interessent verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, sofern gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, tritt die gesetzliche Regelung an ihre Stelle. Es gilt deutsches Recht.
Widerrufsrecht
Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular und elektronischer Widerrufsfunktion finden Sie auf unserer gesonderten Widerrufsseite.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Liventia Immobilien – Anja Eisfeld, Am Kalkberg 23, 99330 Geratal, info@liventia.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstatten wir alle Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang des Widerrufs.
Wertersatz
Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag kann im Fall des Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen nach Maßgabe des § 357a Abs. 2 BGB anfallen. Voraussetzung ist insbesondere, dass Sie den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt haben und die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wurden. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt worden sein.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem entgeltlichen Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur, wenn Sie vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Leistungsbeginn zugestimmt und Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt worden sein (§ 356 Abs. 5 BGB).
