Neutrale Begleitung, wenn eine Immobilie aus einem Erbfall oder nach einer Trennung verkauft werden soll. In Arnstadt, im Ilmkreis, in Ilmenau, Geratal, Erfurt, Weimar, Gotha und Südthüringen.
Das ist eine Orientierung aus der Verkaufspraxis, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zu Unterhalt, Zugewinn, Erbschaftsteuer oder Fristen klären Anwaltschaft, Notariat oder Steuerberatung.
Was ich in diesen Situationen übernehme
Ich stimme die Beteiligten ab, sorge für geordnete Unterlagen und halte den Ablauf in Bewegung. Die Bewertung liefert eine gemeinsame Zahlengrundlage. Eine Seite vertrete ich dabei nicht.
Trennung und Scheidung
Wem gehört die Immobilie nach der Trennung?
Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht. Stehen beide darin, gehört sie beiden. Steht nur eine Person darin, ist sie alleinige Eigentümerin bzw. alleiniger Eigentümer – unabhängig davon, wer wie viel gezahlt hat.
Was hat der Zugewinnausgleich damit zu tun?
Er ändert das Eigentum nicht. Er betrifft den Vermögenszuwachs während der Ehe. Wurde die Immobilie in der Ehe gekauft, zählt in der Regel der Wertzuwachs. Lag sie schon vorher vor, zählt meist nur die Steigerung während der Ehe. Erbschaften und Schenkungen bleiben dabei häufig außen vor. Die genaue Rechnung gehört zur anwaltlichen Beratung. Ich ermittle den Marktwert, damit beide Seiten dieselbe Grundlage haben.
Kann eine Person allein verkaufen?
Nein, wenn beide im Grundbuch stehen. Dann müssen beide zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, kann das bis zu einer Teilungsversteigerung gehen. Mein Auftrag ist, vorher eine sachliche Lösung zu ermöglichen.
Verkauf vor oder nach der Scheidung?
Oft ist ein Verkauf schon im Trennungsjahr übersichtlicher: laufende Kosten enden früher, und der Erlös lässt sich klar aufteilen. Ob das in Ihrem Fall passt, sehen wir uns anhand von Grundbuch, Kredit und Zeitplan an.
Was ist der Wohnvorteil?
Bleibt eine Person in der Immobilie wohnen, kann die ersparte Miete beim Unterhalt wie Einkommen behandelt werden. Ob und in welcher Höhe das gilt, beurteilt die anwaltliche Beratung. Ich helfe einzuschätzen, ob ein Verkauf oder eine andere Lösung die Kostenlage entlastet.
Erbfall und Erbengemeinschaft
Annehmen oder ausschlagen?
Ein Erbe wird vollständig angenommen oder vollständig ausgeschlagen, einschließlich der Schulden. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis, bei Aufenthalt im Ausland sechs Monate. Wer nichts unternimmt, nimmt das Erbe an. Ein Blick ins Grundbuch zeigt Belastungen. Die Entscheidung selbst sollte nicht ohne Beratung fallen.
Wie weist man die Erbenstellung nach?
Mit einem Erbschein oder, häufig, mit einem notariellen Testament und dem Eröffnungsprotokoll. Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei. Ob ein Verkauf schon vor der Umschreibung möglich ist, prüft der Notar anhand des Nachweises.
Was bedeutet Erbengemeinschaft?
Erben mehrere Personen, können wesentliche Schritte – vor allem ein Verkauf – nur gemeinsam beschlossen werden. Ein Miterbe kann nicht allein verkaufen. Blockiert die Runde, kann ein Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Die endet oft unter dem Preis eines freihändigen Verkaufs. Deshalb moderiere ich früh, solange eine Einigung noch möglich ist.
Welche Wege gibt es?
Selbst nutzen, einen Erben auszahlen und die Immobilie übernehmen, vermieten oder verkaufen. Vermietung braucht die Zustimmung aller und kann einen späteren Verkaufspreis drücken, wenn das Objekt nicht frei ist. Ohne eine gemeinsame Werteinschätzung lässt sich keiner dieser Wege sauber vergleichen.
